
Die Idee
Die Europäische Union hat im April 2008 ein Klimapaket verabschiedet, das alle Mitgliedsländer in die Pflicht nimmt. Um 20 Prozent sollen der Energieverbrauch sowie die Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. Der Anteil erneuerbarer Energien soll hingegen auf 20 Prozent steigen.
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2000 beschlossen, dass die Atomenergie nur zeitlich befristet genutzt werden soll. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hat die Bundesregierung die Restrisiken der Kernenergie neu bewertet und entschieden, zügiger als im September 2010 geplant aus der Kernenergienutzung auszusteigen. Die Bundesregierung orientierte sich dabei an den Empfehlungen der Ethikkommission und der Reaktorsicherheitskommission.
Im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes wurde der Ausstieg klar und rechtsverbindlich mit einem Stufenplan festgelegt. Spätestens Ende 2022 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Hierfür soll die mit dem Energiekonzept vom September 2010 begonnene Transformation des Energieversorgungssystems in Deutschland nochmals beschleunigt werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket unter dem Titel "Der Weg zur Energie der Zukunft - sicher, bezahlbar und umweltfreundlich" wurde im Sommer 2011 von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Die Bundesregierung plant, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 35 % und bis 2050 auf mindestens 80 % des Stromverbrauchs zu erhöhen. Eine tragende Säule der Energieversorgung im Energiekonzept der Bundesregierung ist die Windenergie.
Schleswig-Holstein zählt zu den führenden deutschen Bundesländern, die die Windenergie nutzen. Das Bundesland hat sich schon frühzeitig für den Ausbau der Windenergienutzung eingesetzt. Schleswig-Holstein ist ein sogenannter Gunststandort für die Windenergie mit durchschnittlich ca. 2.600 Volllaststunden je Windenergieanlage.
Nach neuester Schätzung des Bundesverband Windenergie e. V. besteht die Möglichkeit, auf den ausgewiesenen Windeignungsflächen unter Berücksichtigung der Höhenbegrenzung und unter Einhaltung der Abstandsregelungen etwa 4,5 bis 9,0 Gigawatt Windenergieleistung mit einem Ertrag von 11 bis 23 TWh installieren zu können. Darüber hinaus sind weitere Gigawatt Windleistung durch Repowering von Anlagen außerhalb der Eignungsfläche möglich. Damit kann die installierte Leistung der Windenergieanlagen erheblich ausgeweitet werden.
Die Gemeinden Wrohm und Osterrade sind bestrebt, in ihrem Gemeindegebiet den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu fördern. Die Gemeinden Wrohm und Osterrade haben Windenergie-Eignungsflächen beim Kreis und beim Land Schleswig- Holstein angemeldet. Die Gemeinden Wrohm und Osterrade orientiert sich bei ihrer Gebietsmeldung an den planerischen Vorgaben des aktuellen Erlasses zur Windkraftplanung vom 22.03.2011. Des Weiteren berücksichtigt die vorliegende Gebietsmeldung die mit Schreiben vom 13.02.2009 vom Kreis bereitgestellten Kriterien, insbesondere die Ausschluss- und die Auswahlkriterien sowie die daraus resultierende Potenzialfläche.
In den Gemeinden Wrohm und Osterrade ist grundsätzlich vorgesehen, alle gemeldeten Flächen als sogenannten Bürgerwindpark zu entwickeln, um die bestehende Akzeptanz der Windenergienutzung in den Gemeinden weiter auszubauen. Dieses haben die Gemeinden bereits zu diesem Zeitpunkt veranlasst, mit den Eigentümern eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, damit die Realisierung dieser Zielsetzung auch von den Grundstückseigentümern unterstützt wird. Die Gemeinden Wrohm und Osterrade werden die Windenergie-Eignungsgebiete innerhalb des gesamten Gemeindegebietes auch künftig über die kommunale Flächennutzungsplanung steuern. Die Gesellschaftsgründung der Emittentin als Betreibergesellschaft sowie einer Bürgerwindpark Wrohm-Osterrade GmbH als Komplementärin der Emittentin hat mittlerweile stattgefunden. Die WindPlan Witthohn & Frauen GbR ist von der Emittentin mit der gesamten Projektentwicklung, einschließlich der städtebaulichen Leistungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wrohm und Osterrade, beauftragt worden. Die Gemeinden Wrohm und Osterrade haben in ihrem Gemeindegebiet Flächen für die Windenergienutzung gemeldet. In diesen ausgewiesenen Gebieten werden erstmalig Windenergieanlagen errichtet und befinden sich daher nicht im unmittelbaren räumlichen Anschluss zu bestehenden Windenergie-Eignungsflächen der Regionalplanung.
Die planerische Umsetzung der zwei neuen Windenergieeignungsgebiete wird vom Kreis, Fachdienst Bau und Regionalentwicklung, auf Grundlage der intensiven Abstimmungsgespräche ausdrücklich begrüßt.
[Auszug aus dem Verkaufsprospekt 2012]
Bürgerwindpark Wrohm-Osterrade GmbH & Co. KG